Genehmigungs- und Ausführungsplanung
LPH4 + LPH5

Vom Auftraggeber mit einem konkreten Planungsauftrag ausgestattet, kann nun mit der objektbezogenen detaillierten Planung der Instandsetzungsmaßnahme/Instandhaltungsmaßnahme begonnen werden.
Hier sind neben der gesetzlichen, öffentlich-rechtliche und behördliche Vorschriften, auch die technischen Bestimmungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der aktuelle Stand der Ingenieurwissenschaften zu berücksichtigen.

Die notwendigen Fachplaner (Statik, Bauphysik etc.) werden hinzugezogen. Evtl. erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen werden beantragt und eingeholt.
Alle Planungsbeiträge werden zeichnerisch und textlich zusammengeführt und bis zur ausführungsreifen Lösung weiterentwickelt. In Instandsetzungsplänen wird das Ergebnis der Planungsphasen zusammengestellt.
Dieses dient als Grundlage für die anschließende Vergabephase.